Grundsteuer

Musterverfahren bringt Bewegung in die Diskussion

Zur reformierten Grundsteuer gibt es eine wichtige neue Entwicklung: Eine Verfassungsbeschwerde gegen das sogenannte Bundesmodell der Grundsteuer ist nun offiziell beim BVerfG anhängig. Das Verfahren läuft unter dem Aktenzeichen 1 BvR 472/26.

Maik Czwalinna

07.04.2026 · 1 Min Lesezeit

Die Beschwerde wurde gemeinsam vom Bund der Steuerzahler Deutschland und Haus & Grund Deutschland eingereicht. Das BVerfG soll klären, ob die neue Bewertungsmethode mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes (Art. 3 GG) vereinbar ist.

Kritik an der Bewertungsmethode

Nach Ansicht der Verbände führt das Bundesmodell zu systematischen Ungenauigkeiten. Der Grund: Die Bewertung von Immobilien basiert vor allem auf Bodenrichtwerten und pauschalierten Nettokaltmieten. Diese Werte orientieren sich nicht immer an der tatsächlich erzielten Miete. Dadurch können sich deutliche Unterschiede zwischen realen und angesetzten Mietwerten ergeben.

Im Musterverfahren geht es um eine vermietete Eigentumswohnung in Berlin, die nahe einer Bahntrasse liegt. Zum Bewertungsstichtag 01.01.2022 betrug die tatsächliche Nettokaltmiete 5,07 € pro Quadratmeter. Für die Grundsteuerbewertung wurde jedoch eine pauschale Nettokaltmiete von 9,32 € pro Quadratmeter angesetzt. Der angesetzte Wert liegt damit mehr als 80 % über der tatsächlichen Miete. Nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler ist dieser Wert realitätsfern und praktisch nicht durchsetzbar.

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