Neues Steuerverfahren für Selbständige und Kleinunternehmer
Am 22. August 2025 hat das Finanzministerium Schleswig-Holstein bekanntgegeben, dass auch dort das sogenannte RABE-Verfahren („Referenzierung auf Belege“) eingeführt wird.
Mit RABE kannst du deine Belege digital in MeinELSTER hochladen und direkt mit den passenden Eingabefeldern wie Werbungskosten oder außergewöhnlichen Belastungen verknüpfen. Das macht deine Steuererklärung einfacher und transparenter.
Was bedeutet RABE für deine Steuererklärung?
Das RABE-Verfahren bringt dir als Selbständiger oder Kleinunternehmer einige Vorteile:
- Digitale Belege hochladen: Du ordnest deine Nachweise direkt den richtigen Steuerfeldern zu.
- Keine zusätzlichen Prüfungen: Laut Finanzministerium bedeutet RABE keine strengeren oder häufigeren Prüfungen.
- Schnelle Nachweise: Liegt ein Prüffall vor, sind deine Belege bereits vorhanden.
- Transparenz: Du wirst immer informiert, wenn das Finanzamt deine Belege abruft.
- Flexibilität: RABE ist nicht nur in MeinELSTER, sondern auch in anderer RABE-fähiger Steuersoftware verfügbar.
Tipp: Digitale Belegvorhaltepflicht clever nutzen
Seit einigen Jahren gilt die sogenannte Belegvorhaltepflicht. Das bedeutet:
- Du musst deine Belege nicht sofort mit der Steuererklärung einreichen.
- Erst, wenn das Finanzamt sie anfordert, musst du tätig werden.
- Mit RABE kannst du diesen Schritt digital und in Sekunden erledigen.
So liegen deine Unterlagen deinem Sachbearbeiter sofort vor – ohne lästigen Papierkram.
Das neue RABE-Verfahren in Schleswig-Holstein ist ein weiterer Schritt zur digitalen Steuererklärung. Für dich als Selbständiger oder Kleinunternehmer heißt das: weniger Aufwand, mehr Transparenz und eine einfache Möglichkeit, deine Steuerunterlagen digital und sicher zu übermitteln.