DARUM GEHT ES
Insbesondere hier werden deine Rechtsanwaltskosten zu Betriebsausgaben:
Du lässt dich über die neuesten Vorschriften im Arbeitsrecht (z. B. Mindestlohn, Kurzarbeit wegen Angriffskriegs gegen Ukraine etc.) informieren oder neue Arbeitsverträge erstellen.
Du hast einen Unfall mit dem betrieblichen Pkw und möchtest Schadenersatz für entgangenen Gewinn beim Unfallgegner erstreiten.
Du willst eine Forderung gegen einen deiner Kunden einklagen.
Wichtig ist, dass dein Beratungsbedarf immer im Zusammenhang mit deiner unternehmerischen Tätigkeit steht.
DAS SIND DIE STOLPERSTEINE
Die Beratungskosten betreffen Vorgänge deiner privaten Vermögensebene. Beratungskosten müssen eindeutig beruflich oder betrieblich veranlasst sein. Private Beratung (z. B. Vermögensplanung, Eheberatung) ist nicht absetzbar. Wenn eine Beratung gemischte Zwecke hat (privat und betrieblich), ist die Absetzung insgesamt gefährdet, da eine Aufteilung oft nicht anerkannt wird. Beratungskosten im Zusammenhang mit Investitionen (z. B. Immobilienkauf, Firmenübernahmen) sind oft nicht sofort absetzbar, sondern müssen den Investitionskosten zugeordnet werden.
Sorge dafür, dass aus der Rechnung genau hervorgeht, worüber du dich hast beraten lassen.

