Steuersnacks

Rechtsbehelfsempfehlung: Ist das Abzugsverbot für Diätverpflegung verfassungsgemäß? 

Wer unter einer Krankheit leidet, hat oft deutlich höhere Kosten als die Mehrzahl der anderen Steuerpflichtigen. Das gilt besonders chronisch Erkrankte. Grundsätzlich kannst du Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen (§ 33 EStG). Doch für Diätverpflegung hat der Gesetzgeber eine Ausnahme gemacht.

Maik Czwalinna

17.06.2024 · 1 Min Lesezeit

Mehraufwendungen sind außergewöhnliche Belastungen

Wenn du auf Diätverpflegung angewiesen bist, kannst du die Mehraufwendungen, die dir dafür entstehen, nicht als außergewöhnliche Belastung geltend machen (§ 33 Abs. 2 Satz 3 EStG). Dieses gesetzliche Abzugsverbot steht nun auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand. Davon kannst du als Betroffener profitieren. 

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