Firmenwagen und Steuern (Teil 1 von 2)

So nutzt du deinen Firmenwagen als wirkungsvolles Instrument zur Steueroptimierung

Ein Firmenwagen ist für viele Unternehmer weit mehr als nur ein praktisches Fortbewe-gungsmittel. Richtig gestaltet, kann er ein wirkungsvolles Instrument zur Steueroptimie-rung sein. Gleichzeitig ist das Thema mit vielen Fragen verbunden: Was genau gilt steu-erlich als Firmenwagen? Welche Kosten lassen sich absetzen? Wie wird die Privatnut-zung besteuert? Und sollte das Fahrzeug über den Betrieb oder privat angeschafft wer-den? Fragen über Fragen, die wir in diesem Beitrag einmal beleuchten wollen.

Nico Flegel

19.01.2026 · 3 Min Lesezeit

Was genau ist eigentlich ein Firmenwagen?

Ein Firmenwagen ist ein Fahrzeug, das zum Betriebsvermögen gehört und überwiegend (d.h. zu mehr als 50 %, gemessen an der Fahrleistung) für betriebliche Zwecke genutzt wird. Zu den betrieblichen Fahrten gehören etwa

  • Kundenbesuche,
  • Lieferantenfahrten oder
  • der Einsatz auf Baustellen.

Für steuerliche Zwecke ist dabei entscheidend, dass der Wagen dem Unternehmen zugeordnet ist. Eine Zuordnung zum Betriebsvermögen ist zwingend, wenn die betriebliche Nutzung bei mehr als 50 % liegt. Liegt sie unter dieser Schwelle, hast du als Unternehmer ein Wahlrecht. Du kannst das Fahrzeug dem Betriebsvermögen zuordnen oder im Privatvermögen belassen.

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