Investitionsabzugsbetrag (Teil 2 von 3)

So optimierst du deine Steuerlast auch bei deinem Firmenwagen

Entdecke in Teil 2 unserer Serie „Steuersparmodell Investitionsabzugsbetrag“, wie du mit der Bildung eines Investitionsabzugsbetrages auch die steuerliche Belastung für deinen Firmenwagen optimieren kannst. Wir beleuchten detailliert, warum das Führen eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs entscheidend ist, um potenzielle Steuervorteile zu maximieren. Wir zeigen dir praktische Wege, wie du die betriebliche und private Nutzung deines Fahrzeugs korrekt dokumentierst, um finanzielle Risiken zu minimieren.

Jörg Wilde

14.03.2024 · 2 Min Lesezeit

Vorsicht bei Firmenwagen

Wenn du als Selbstständiger einen Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 1 EStG in Anspruch nimmst, wird das Finanzamt nach erfolgter Investition ganz genau prüfen, ob du den Gegenstand im Jahr des Kaufs und im Folgejahr (fast) ausschließlich für betriebliche Zwecke nutzt. (Siehe dazu auch Teil 1 unserer Serie „Steuersparmodell Investitionsabzugsbetrag“.) 

Teil 1: Spare du schon heute Steuern für zukünftige Investitionen
Teil 3: Liquidität sichern: Investitionsabzugsbetrag richtig nutzen und Rückzahlungen vermeiden 

Von einer ausschließlich betrieblichen Nutzung kannst du ausgehen, wenn der Umfang der betrieblichen Nutzung nachweislich mindestens 90 % beträgt (Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 20.3.2017, Az. IV C 6 – S 2139-b/07/10002-02, Rz. 42). Statt der Nutzung im Unternehmen ist es auch zulässig, dass du das Fahrzeug an einen Dritten vermietest. 

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