Sofortige Betriebsausgabe: Anschaffungen unter1.000 € (= geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG))

Schaffst du Wirtschaftsgüter an, deren Nettoanschaffungskosten nicht mehr als 800 € betragen, kannst du diese im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abschreiben. (Siehe auch geringwertige Wirtschaftsgüter – Sammelposten)

Jörg Wilde

11.07.2025 · 1 Min Lesezeit

DARUM GEHT ES



Schaffst du Wirtschaftsgüter an, deren Nettoanschaffungskosten nicht mehr als 800 € betragen, kannst du diese im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abschreiben. (Siehe auch geringwertige Wirtschaftsgüter – Sammelposten)

DAS SIND DIE STOLPERSTEINE



Wirtschaftsgüter, deren Nettoanschaffungskosten nicht mehr als 250 € betragen, sind immer in voller Höhe im Jahr der Anschaffung abzuschreiben.



Die 1800-€-Grenze wird überschritten. In diesem Fall musst du das Wirtschaftsgut über seine Nutzungsdauer oder als GWG-Sammelposten abschreiben (§ 6 Abs. 2a Satz. 1 EStG).

Aufzeichnungspflichten der GWG werden verletzt.

Mein Tipp:

Kaufst du regelmäßig geringwertige Wirtschaftsgüter ein, lohnt es sich, immer auch über die Bildung eines Sammelpostens nachzudenken (siehe geringwertige Wirtschaftsgüter – Sammelposten). Du kannst hier die Anschaffungskosten aller GWG über einen Zeitraum von 5 Jahren abschreiben.

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