DARUM GEHT ES
Üblicherweise gibt man in einem Restaurant oder einer Gastwirtschaft dem Kellner ein Trinkgeld. Diese Trinkgelder kannst du als Betriebsausgabe geltend machen, wenn du folgende 4 Punkte beachtest:
- Das Trinkgeld ist durch ein Geschäftsessen oder Ähnliches veranlasst.
- Der Empfänger des Trinkgeldes quittiert dir den Erhalt desselben, z. B. auf der Bewirtungsrechnung.
- Du erstellst dir über das Trinkgeld einen Eigenbeleg mit dem Namen des Kellners.
- Das Trinkgeld wird direkt an den Kellner gezahlt.
DAS SIND DIE STOLPERSTEINE
Der Kellner hat dir den Erhalt nicht quittiert.
Bei der Ermittlung der Vorsteuer sowie Aufteilung der Bewirtungskosten ist das Trinkgeld nicht zu berücksichtigen.
Mein Tipp:
Achte auf die Quittierung.