DARUM GEHT ES
Du kannst als Arbeitnehmer Umzugskosten als Werbungskosten absetzen, soweit sie durch einen beruflich veranlassten Umzug entstehen.
Voraussetzung hierfür ist, dass die berufliche Tätigkeit für dich als Arbeitnehmer der auslösende Moment für den Umzug ist. Das ist z. B. der Fall, wenn eine Fahrzeitverkürzung von mindestens einer Stunde arbeitstäglich erreicht wird. Private Gründe dürfen bei dir grundsätzlich nur eine untergeordnete Rolle spielen. Du musst die berufliche Veranlassung der Umzugskosten deinem Finanzamt gegenüber nachweisen.
DAS SIND DIE STOLPERSTEINE
Es kann keine berufliche Veranlassung nachgewiesen werden.
Gib in der Steuererklärung die betrieblichen Gründe für den Umzug an. Hebe diese gegenüber den nicht beruflichen Gründen deutlich hervor.