Verspätungszuschläge oder Zwangsgeld

Gibst du deine Steuererklärungen nicht fristgerecht ab, verlangt das Finanzamt einen Verspätungszuschlag. Dieser kann je nach Sachlage sehr hoch sein. Steht der Verspätungszuschlag oder ggf. ein Zwangsgeld mit einer Steuer im Zusammenhang, die du als Betriebsausgabe geltend machen dürftest, ist auch der Verspätungszuschlag oder das Zwangsgeld eine Betriebsausgabe. Zu den als Betriebsausgaben absetzbaren steuerlichen Aufwendungen gehören u. a.: die Umsatzsteuer, soweit sie nicht auf Entnahmen beispielsweise von Wirtschaftsgütern entfällt; allerdings ist sie bei bilanzierenden Unternehmen erfolgsneutral und nur bei Einnahmen-Überschuss-Rechnern eine Betriebsausgabe, die betriebliche Kraftfahrzeugsteuer, die Grundsteuer für Betriebsgrundstücke.

Jörg Wilde

14.07.2025 · 1 Min Lesezeit

DARUM GEHT ES



Gibst du deine Steuererklärungen nicht fristgerecht ab, verlangt das Finanzamt einen Verspätungszuschlag. Dieser kann je nach Sachlage sehr hoch sein. Steht der Verspätungszuschlag oder ggf. ein Zwangsgeld mit einer Steuer im Zusammenhang, die du als Betriebsausgabe geltend machen dürftest, ist auch der Verspätungszuschlag oder das Zwangsgeld eine Betriebsausgabe. Zu den als Betriebsausgaben absetzbaren steuerlichen Aufwendungen gehören u. a.:



die Umsatzsteuer, soweit sie nicht auf Entnahmen beispielsweise von Wirtschaftsgütern entfällt; allerdings ist sie bei bilanzierenden Unternehmen erfolgsneutral und nur bei Einnahmen-Überschuss-Rechnern eine Betriebsausgabe, die betriebliche Kraftfahrzeugsteuer, die Grundsteuer für Betriebsgrundstücke

DAS SIND DIE STOLPERSTEINE



Der Verspätungszuschlag ist nicht für betriebliche Steuern angefallen.

Mein Tipp:

Versuche, die Steuererklärungen pünktlich einzureichen. Nutze die Möglichkeiten zur Dauerfristverlängerung oder Anträge auf Fristverlängerung.

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