DARUM GEHT ES
Statt der sofortigen Abschreibung der GWG, ist es dir auch erlaubt, für die jährlich angeschafften Wirtschaftsgüter einen Sammelposten zu bilden. Hier 2 wesentliche Vorteile, die du nutzen könntest:
- Du kannst die Anschaffungskosten aller GWG über einen Zeitraum von 5 Jahren linear abschreiben. Damit kannst du deine Steuerbelastung nicht nur in einem Jahr, sondern 3 Jahren senken.
- Du kannst auch Wirtschaftsgüter als GWG behandeln, deren Nettoanschaffungskosten bis zu 5.000 € betragen. (Siehe auch geringwertige Wirtschaftsgüter)
DAS SIND DIE STOLPERSTEINE
Wirtschaftsgüter, deren Nettoanschaffungskosten nicht mehr als 250 € betragen, sind nicht in den Sammelposten einzustellen.
Die 1.000-€-Grenze je Wirtschaftsgut wird überschritten. In diesem Fall musst du das Wirtschaftsgut über seine Nutzungsdauer oder als GWG-Sammelposten abschreiben (§ 6 Abs. 2a Satz. 1 EStG).
Aufzeichnungspflichten der GWG werden verletzt.
Kaufst du regelmäßig geringwertige Wirtschaftsgüter ein, lohnt es sich, auch über die Bildung eines Sammelpostens nachzudenken (siehe geringwertige Wirtschaftsgüter – Sammelposten). Du kannst hier die Anschaffungskosten aller GWG über einen Zeitraum von 5 Jahren linear abschreiben.

