Verteile die Anschaffungskosten für geringwertigeWirtschaftsgüter (Sammelposten)

Statt der sofortigen Abschreibung der GWG, ist es dir auch erlaubt, für die jährlich angeschafften Wirtschaftsgüter einen Sammelposten zu bilden. Hier 2 wesentliche Vorteile, die du nutzen könntest: 1. Du kannst die Anschaffungskosten aller GWG über einen Zeitraum von 5 Jahren linear abschreiben. Damit kannst du deine Steuerbelastung nicht nur in einem Jahr, sondern 3 Jahren senken. 2. Du kannst auch Wirtschaftsgüter als GWG behandeln, deren Nettoanschaffungskosten bis zu 5.000 € betragen. (Siehe auch geringwertige Wirtschaftsgüter)

Jörg Wilde

11.07.2025 · 1 Min Lesezeit

DARUM GEHT ES



Statt der sofortigen Abschreibung der GWG, ist es dir auch erlaubt, für die jährlich angeschafften Wirtschaftsgüter einen Sammelposten zu bilden. Hier 2 wesentliche Vorteile, die du nutzen könntest:

  1. Du kannst die Anschaffungskosten aller GWG über einen Zeitraum von 5 Jahren linear abschreiben. Damit kannst du deine Steuerbelastung nicht nur in einem Jahr, sondern 3 Jahren senken.
  2. Du kannst auch Wirtschaftsgüter als GWG behandeln, deren Nettoanschaffungskosten bis zu 5.000 € betragen. (Siehe auch geringwertige Wirtschaftsgüter)

DAS SIND DIE STOLPERSTEINE



Wirtschaftsgüter, deren Nettoanschaffungskosten nicht mehr als 250 € betragen, sind nicht in den Sammelposten einzustellen.



Die 1.000-€-Grenze je Wirtschaftsgut wird überschritten. In diesem Fall musst du das Wirtschaftsgut über seine Nutzungsdauer oder als GWG-Sammelposten abschreiben (§ 6 Abs. 2a Satz. 1 EStG).

Aufzeichnungspflichten der GWG werden verletzt.

Mein Tipp:

Kaufst du regelmäßig geringwertige Wirtschaftsgüter ein, lohnt es sich, auch über die Bildung eines Sammelpostens nachzudenken (siehe geringwertige Wirtschaftsgüter – Sammelposten). Du kannst hier die Anschaffungskosten aller GWG über einen Zeitraum von 5 Jahren linear abschreiben.

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