Ehegatten-Arbeitsvertrag

Wann du deinem Ehepartner einen Firmenwagen überlassen darfst

Zum Glück ist die Firmenwagenüberlassung an den in deinem Unternehmen beschäftigten Ehegatten nicht von vornherein ausgeschlossen. Dennoch solltest du bei der Gestaltung des Arbeitsvertrags einige Fallstricke beachten, damit der Betriebsprüfer dir keinen Strich durch die Rechnung macht. Wir zeigen dir, was du beachten solltest.

Jörg Wilde

06.03.2024 · 2 Min Lesezeit

Firmenwagen ja oder nein?

Gerade wenn dein Ehegatte in deinem Unternehmen angestellt ist, stellt sich häufig die Frage, ob du ihm auch einen Firmenwagen überlassen sollst. Zwar kommt es dann zur 1-%-Regelung, du hättest aber den Vorteil, dass sämtliche Kosten im Unternehmen anfallen und, sofern du zum Vorsteuerabzug berechtigt bist, den Vorsteuerabzug aus diesen Kosten geltend machen kannst. 

Wenn du deinem Ehepartner einen Firmenwagen überlassen willst, musst du das im Arbeitsvertrag vereinbaren. Aber nicht nur das. Du musst auch festschreiben, dass er diesen für private und betriebliche Fahrten nutzen darf. (Mehr zum Thema Arbeitsvertrag mit deinem Ehepartner erfährst du hier.

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