Firmenwagen ja oder nein?
Gerade wenn dein Ehegatte in deinem Unternehmen angestellt ist, stellt sich häufig die Frage, ob du ihm auch einen Firmenwagen überlassen sollst. Zwar kommt es dann zur 1-%-Regelung, du hättest aber den Vorteil, dass sämtliche Kosten im Unternehmen anfallen und, sofern du zum Vorsteuerabzug berechtigt bist, den Vorsteuerabzug aus diesen Kosten geltend machen kannst.
Achtung:
Soll der Ehegatte ein betriebliches Fahrzeug erhalten, das er auch zu privaten Zwecken nutzen darf, muss diese Überlassung zum Gehalt passen und fremdüblich sein. Was das genau bedeutet, erfährst du hier.
Wenn du deinem Ehepartner einen Firmenwagen überlassen willst, musst du das im Arbeitsvertrag vereinbaren. Aber nicht nur das. Du musst auch festschreiben, dass er diesen für private und betriebliche Fahrten nutzen darf. (Mehr zum Thema Arbeitsvertrag mit deinem Ehepartner erfährst du hier.)