Gerade für Kleinunternehmer und Freiberufler ist diese Unterscheidung wichtig, weil es über Jahre hinweg steuerlich spürbare Unterschiede macht, ob Ausgaben sofort oder über die AfA (Abschreibung für Abnutzung) geltend gemacht werden können.
Was ist neu und für dich wichtig?
Neu ist vor allem, dass das Schreiben die bisher zum Teil vagen Abgrenzungen klarer definiert und mit zahlreichen Beispielen verständlich macht. Diese 4 Bereiche sind besonders wichtig für dich:
- Sanierungen in Raten: Erfolgen Baumaßnahmen in einem Zeitraum von maximal 3 Jahren, gelten sie als „einheitliche Maßnahme“. Der Zeitraum wurde also verkürzt. Früher waren es 5 Jahre. Maßnahmen in diesem Zeitraum können dazu führen, dass Aufwendungen insgesamt zu Herstellungskosten werden.
- Anschaffungsnahe Herstellungskosten: Wer ein Gebäude kauft und innerhalb von 3 Jahren mehr als 15 % der Anschaffungskosten in die Modernisierung steckt, muss diese Aufwendungen grundsätzlich abschreiben. Das gilt nun auch für Schönheitsreparaturen, wie Streichen oder neue Böden, wenn die Grenze überschritten wird. Die Regelung wird damit also wesentlich verschärft.

