DARUM GEHT ES
Willst du dein Unternehmen bekanntmachen, ist die Werbung ein probates Mittel für dich. Du kannst das über Zeitungen, Flyer oder Ähnliches tun. Die Kosten, die dabei entstehen, sind für dich eine Betriebsausgabe und mindern deine Steuerbelastungen.
DAS SIND DIE STOLPERSTEINE
Die Werbung muss für dein Unternehmen bestimmt sein und dir nicht persönliche Vorteile verschaffen. Übermäßig hohe oder ungewöhnliche Ausgaben für Werbung können vom Finanzamt als unangemessen eingestuft werden. Werbungskosten ohne ordnungsgemäße Rechnungen oder Belege (z. B. handschriftliche Notizen oder unvollständige Rechnungen) werden nicht anerkannt. Werbungskosten für digitale Kanäle (z. B. Google Ads, Facebook- Werbung) können problematisch sein, wenn Rechnungen nicht den steuerlichen Vorgaben entsprechen.
Beim Sponsoring liegt oftmals ein umsatzsteuerlicher Tausch vor. Probleme gibt es immer, wenn das Sponsoring nicht schriftlich vereinbart wurde.
Achte darauf, dass in der Rechnung eine genaue Leistungsbeschreibung über die Werbemaßnahme enthalten ist.

