Zinsen nach § 233a Abgabenordnung (AO)

Nachzahlungszinsen nach § 233a AO, die du an das Finanzamt zahlst, gehören zu den nach § 12 Nr. 3 EStG nicht abziehbaren Ausgaben, wenn sie auf nicht betriebliche Steuer entfallen, z. B. Einkommen- oder Gewerbesteuer. Umgekehrt gehören auch die Erstattungszinsen nach § 233a AO, die du vom Finanzamt erhältst, nicht zu den Betriebseinnahmen.

Jörg Wilde

11.07.2025 · 1 Min Lesezeit

DARUM GEHT ES

Nachzahlungszinsen nach § 233a AO, die du an das Finanzamt zahlst, gehören zu den nach § 12 Nr. 3 EStG nicht abziehbaren Ausgaben, wenn sie auf nicht betriebliche Steuer entfallen, z. B. Einkommen- oder Gewerbesteuer. Umgekehrt gehören auch die Erstattungszinsen nach § 233a AO, die du vom Finanzamt erhältst, nicht zu den Betriebseinnahmen.

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