Zinsen und Finanzierungsgebühren

Die Zinsen für ein betriebliches Darlehen (z. B. Kauf einer Maschine) sowie die damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen kannst du vollständig als Betriebsausgaben absetzen. Ist das Darlehen nicht betrieblich veranlasst und dient auch sonst nicht der Erzielung von Einkünften, z. B. aus Vermietung und Verpachtung, sind die Zinsen und Finanzierungsgebühren nicht steuerlich abzugsfähig. Wird das Darlehen zur Finanzierung von Wirtschaftsgütern genutzt, die teilweise betrieblich und teilweise privat genutzt werden, kannst du die Darlehenszinsen und Finanzierungskosten aufteilen und den betrieblichen Anteil als Betriebsausgabe oder Werbungskosten abziehen.

Jörg Wilde

11.07.2025 · 1 Min Lesezeit

DARUM GEHT ES



Die Zinsen für ein betriebliches Darlehen (z. B. Kauf einer Maschine) sowie die damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen kannst du vollständig als Betriebsausgaben absetzen. Ist das Darlehen nicht betrieblich veranlasst und dient auch sonst nicht der Erzielung von Einkünften, z. B. aus Vermietung und Verpachtung, sind die Zinsen und Finanzierungsgebühren nicht steuerlich abzugsfähig.



Wird das Darlehen zur Finanzierung von Wirtschaftsgütern genutzt, die teilweise betrieblich und teilweise privat genutzt werden, kannst du die Darlehenszinsen und Finanzierungskosten aufteilen und den betrieblichen Anteil als Betriebsausgabe oder Werbungskosten abziehen.

DAS SIND DIE STOLPERSTEINE



Bei gemischten Darlehen wird keine sachgerechte Aufteilung zwischen dem privaten und betrieblichen Anteil vorgenommen.



Die Darlehenstilgungen werden als Betriebsausgaben angesetzt. Bei der Darlehensrückzahlung

ist nur der Zinsanteil aus der Rate eine Betriebsausgabe.

Mein Tipp:

Damit du den Zinsanteil richtig erfassen kannst, lass dir vom Finanzierungsinstitut eine Aufstellung geben, aus der der Tilgungs- und Zinsanteil einer jeden Rate hervorgeht.

Bei gemischten Darlehen teilst du bereits von Beginn an dem Finanzamt mit, welchen Aufteilungsmaßstab du ermittelt hast. Buche nach Möglichkeit auch nur den betrieblichen Zinsanteil.

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