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Hier reicht ein kurzes Schreiben an das Finanzamt: Antrag auf vereinnahmte Entgelte

Den Antrag auf die Anwendung der Berechnung nach vereinnahmten Entgelten können Sie gleich mit der Anmeldung Ihres Unternehmens beim Finanzamt stellen. Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den Sie erhalten, beinhaltet ein Fragefeld hierzu. Wollen Sie das erst im Nachhinein beantragen, reicht ein kurzes Schreiben an Ihr Finanzamt. Eine Antragsbegründung dafür ist nicht erforderlich. Das Schreiben können Sie über MeinElster elektronisch erstellen und übermitteln.
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Maik Czwalinna

06.12.2023

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  • Antrag auf vereinnahmte Entgelte