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Rechtsbehelfsfrist der Steuerbescheide bereits abgelaufen? Nutzen Sie diesen Berichtigungsantrag zum § 175 AO

Oftmals ist es so, dass die Rechtsbehelfsfrist der Steuerbescheide bereits abgelaufen ist und diese auch nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehen. In diesem Fall beantragen Sie eine Berichtigung nach § 175 AO. Dieser macht bis zum Ende der Festsetzungsfrist eine Änderung von Steuerbescheiden auch außerhalb der Rechtsbehelfsfrist möglich. Bei der Änderung der Gewinnermittlungen in den Prüfungsjahren handelt es sich steuerlich um ein rückwirkendes Ereignis, das eine Änderung der Folgejahre möglich macht. Hier ein Musterschreiben für Sie:
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Maik Czwalinna

11.12.2023

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  • Berichtigungsantrag § 175 AO