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Einkommensteuer: Zahlungen an Förderverein können Schulgeld sein

Das FG Münster entschied, dass Zahlungen an einen Förderverein einer Schule, die von deinen eigenen Kindern besucht wird, als Schulgeld im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG angesehen werden können. Diese Frage ist relevant, weil Schulgeld unter bestimmten Umständen steuerlich absetzbar ist.

Maik Czwalinna

05.02.2024 · 1 Min Lesezeit

Der Fall: Zahlungen an Förderverein

Eltern haben für ihre beiden Kinder, die eine staatlich anerkannte Ersatzschule besuchen, insgesamt 1.000 € an einen gemeinnützigen Förderverein der Schule gezahlt. Dieser Verein unterstützt verschiedene schulische Aktivitäten wie  

  • Studienreisen,  
  • Schullandaufenthalte,  
  • Arbeitsgemeinschaften,  
  • Projekte und  
  • Arbeitsmaterialien. 

Insgesamt erhielt der Verein von Eltern, deren Kinder die Schule besuchten, 37.500 € und leitete 43.500 € an die Stiftung der Schule weiter, die insgesamt wiederum 54.000 € an die Schule abführte.

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