Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer
Reine Elektrofahrzeuge, die zwischen dem 18.05.2011 und dem 31.12.2025 zugelassen werden, sind ab dem Tag der Zulassung für 10 Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer, längstens aber nur bis zum 31.12.2030 befreit. Dies gilt nicht für Hybridfahrzeuge. Deren Kraftfahrzeugsteuer richtet sich nach dem Hubraum und dem CO2-Ausstoß. Sie ist jedoch deutlich geringer als bei vergleichbaren kraftstoffbetriebenen Fahrzeugen.
Wenn der Arbeitnehmende sein elektrisches Firmenfahrzeug zu Hause lädt
Lädt dein Arbeitnehmender ein (Elektro-)Firmenfahrzeug, das er auch privat nutzen darf, zu Hause auf seine Kosten auf, muss er hierüber normalerweise Aufzeichnungen führen. Aber das bringt zusätzlichen Verwaltungs- und Kostenaufwand, beispielsweise durch Anschaffung eines geeichten Stromzählers. Zur Vereinfachung lässt der Fiskus zu, dass du deinem Arbeitnehmenden folgende monatliche Pauschalen steuer- und beitragsfrei zahlst: