Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer
Reine Elektrofahrzeuge, die bis zum 31.12.2030 erstmals zugelassen werden, bleiben bis zu zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit, längstens jedoch bis zum 31.12.2035. Der Bundestag hat diese Regelung Anfang Dezember 2025 um fünf Jahre verlängert (Zustimmung des Bundesrats steht noch aus). Die Verlängerung gilt auch rückwirkend. Ein Halterwechsel schadet nicht: Die Steuerbefreiung läuft weiter, solange der Zeitraum noch nicht abgelaufen ist. Keine Steuerbefreiung gibt es dagegen für Plug-in-Hybride.
Wenn du deine elektrischen Fahrzeuge zu Hause lädst
Das kostenlose oder verbilligte Aufladen von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen im Betrieb ist für deine Arbeitnehmer nach § 3 Nr. 46 EStG steuer- und sozialversicherungsfrei. Gleiches gilt für den geldwerten Vorteil aus der zeitweisen Überlassung einer betrieblichen Ladevorrichtung (Wallbox), sofern die Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Diese Vergünstigungen gelten mindestens bis Ende 2030.

