Wann du die Anlage SZ ausfüllen musst
Lies auch die anderen Teile unserer Serie „Prüfungssichere Einnahmen-Überschuss-Rechnung“
Teil 1: So gelingt dir eine prüfungssichere Einnahmen-Überschuss-Rechnung für das Jahr 2024
Teil 2: EÜR schnell vorbereiten – Praktische Tipps für eine fehlerfreie Übertragung in MeinElster
Teil 3: Effektiv Steuern sparen: So erfasst du Betriebsausgaben korrekt und optimierst deine Steuererklärung
Teil 4: Sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben: Erfahre, wie du alle relevanten Kosten korrekt geltend machst und Steuern sparst
Teil 5: Weitere Angaben zur Gewinnermittlung: Wie du Entnahmen und Einlagen korrekt dokumentierst und steuerlich nutzt
Wenn du ein Einzelunternehmen führst, musst du die Anlage SZ ausfüllen und übermitteln, sobald die von dir geltend gemachten Schuldzinsen einen Betrag von 2.050 € überschreiten. Dabei bleiben Schuldzinsen für Darlehen, die zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens dienen, unberücksichtigt.
Was der § 4 Abs. 4a EStG regelt
§ 4 Abs. 4a EStG befasst sich mit der Frage, welche Schuldzinsen als Betriebsausgaben abziehbar sind und welche nicht. Das ist besonders wichtig für dich, wenn du ein Unternehmen oder einen Betrieb führst und Kredite nutzt, um Ausgaben oder Investitionen zu finanzieren.