Verpflegungspauschalen bei Geschäftsreisen
Grundsätzlich musst du Betriebsausgaben, die du als selbstständiger Unternehmer steuermindernd geltend machen möchtest, einzeln nachweisen können. Nicht in diesem Fall:
Bist du als (haupt- oder nebenberuflich) Selbstständiger geschäftlich unterwegs, darfst du Mehraufwendungen für Verpflegung mit Pauschbeträgen ansetzen, nicht jedoch die tatsächlichen Essenskosten (§ 4 Abs. 5 Nr. 5 EStG i. V. m. § 9 Abs. 4a EStG). Die Pauschalen gibt es bei Abwesenheit von mehr als 8 Stunden, an An- und Abreisetagen mehrtägiger Reisen sowie bei 24-stündiger Abwesenheit (§ 9 Abs. 4a EStG).


