Kleinunternehmen als Nebentätigkeit: Betriebsausgaben

Für Kleinunternehmer: So senken Betriebsausgaben & Pauschalen deine Steuerlast

Sobald du neben deinem Hauptberuf durch andere Tätigkeiten regelmäßige Einnahmen erzielst, ist das Finanzamt nicht weit entfernt. Doch auch wenn es das manchmal anders sehen möchte: Nicht alle Einnahmen unterliegen der Steuerpflicht. Oftmals ist eine geschickte Kommunikation mit dem Finanzamt entscheidend. Die wichtigsten Pauschalen, wie die Verpflegungspauschale bei Geschäftsreisen, die Home-Office-Pauschale oder die Betriebsausgabenpauschale, findest du in diesem Artikel. Das Beste vorab: Einige Betriebsausgaben musst du nicht einmal einzeln nachweisen können.
K 56_Kleinunternehmen, Nebentätigkeit_Teil 3_Für Kleinunternehmer So senken Betriebsausgaben & Pauschalen deine Steuerlast

Maik Czwalinna

06.02.2024 · 3 Min Lesezeit

Verpflegungspauschalen bei Geschäftsreisen 

Grundsätzlich musst du Betriebsausgaben, die du als selbstständiger Unternehmer steuermindernd geltend machen möchtest, einzeln nachweisen können. Nicht in diesem Fall:  

Bist du als (haupt- oder nebenberuflich) Selbstständiger geschäftlich unterwegs, darfst du Mehraufwendungen für Verpflegung mit Pauschbeträgen ansetzen, nicht jedoch die tatsächlichen Essenskosten (§ 4 Abs. 5 Nr. 5 EStG i. V. m. § 9 Abs. 4a EStG). Die Pauschalen gibt es bei Abwesenheit von mehr als 8 Stunden, an An- und Abreisetagen mehrtägiger Reisen sowie bei 24-stündiger Abwesenheit (§ 9 Abs. 4a EStG).

Teil3, S.2_ Verpfelgungspauschalen bei Geschäftsreisen

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