Kleinunternehmen als Nebentätigkeit

Good News für dein Engagement für den guten Zweck: So bleibst du teilweise steuerfrei 

Du engagierst dich nebenberuflich für den guten Zweck? Warum dann nicht auch etwas Gutes zurückbekommen? Lies unbedingt weiter, wenn du herausfinden möchtest, wie du finanziell das Beste aus deinem nebenberuflichen Engagement herausholst. Kannst du den Übungsleiterfreibetrag und die Ehrenamtspauschale gleichzeitig in Anspruch nehmen, locken 3.840 € pro Jahr, die potenziell steuerfrei bleiben. Du erfährst auch, welche Aufwendungen du absetzen kannst und wie du die Steuerlast minimierst.
K 56_Kleinunternehmen, Nebentätigkeit_Teil 2_Good News für dein Engagement für den guten Zweck So bleibst du teilweise steuerfrei

Maik Czwalinna

02.02.2024 · 3 Min Lesezeit

Wenn du nebenberuflich gemeinnützig arbeitest: der Übungsleiterfreibetrag 

K 56_Kleinunternehmen, Nebentätigkeit_Teil 2_Seite 2_Definition „Übungsleiterfreibetrag

Die Übungsleiterfreibeträge können in Anspruch genommen werden, wenn neben der Art der Tätigkeit zusätzlich die folgenden 3 Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind: 

  1. Du musst eine begünstigte Tätigkeit ausüben, also eine Tätigkeit im Rahmen der Ausbildung, Kunst oder Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen. 
  2. Du darfst die Tätigkeit nur nebenberuflich ausüben. Das tust du, wenn der zeitliche Umfang deiner Tätigkeit nicht mehr als 1⁄3 einer vollen Erwerbstätigkeit ausmacht, maximal 14 Stunden pro Woche. Du musst aber nicht auch tatsächlich einem Hauptberuf in Vollzeit nachgehen. 
  3. Du musst im Dienst oder Auftrag einer öffentlich-rechtlichen oder als gemeinnützig anerkannten Körperschaft tätig werden. In den allermeisten Fällen ist das ein als gemeinnützig anerkannter eingetragener Verein. Aber auch andere private Rechtsformen sind selbstverständlich begünstigt, sofern sie gemeinnützig sind. 

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