Sonderabschreibung

Investitionen gezielt nutzen: Wie du mit Sonderabschreibungen Liquidität und Planung sicherst

Um deine Investitionen zu fördern, gibt es schon seit längerer Zeit die Möglichkeit einer Sonderabschreibung (§ 7g Abs. 5 EStG). Für dein Finanzamt ist die Sonderabschreibung ein steuerliches Instrument, das dir als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) besondere Investitionsanreize bietet. Sie ermöglicht es, Investitionen in abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens steuerlich zu begünstigen, um die Liquidität und Planungssicherheit in deinem Unternehmen zu verbessern. § 7g EStG umfasst neben der Sonderabschreibung auch den Investitionsabzugsbetrag, der im Vorfeld von Investitionen genutzt werden kann.

Jörg Wilde

28.11.2024 · 7 Min Lesezeit

Diese 3 Voraussetzungen für die Sonderabschreibung musst du erfüllen

Du kannst die Sonderabschreibung (§ 7g Abs. 5 EStG) für Anschaffungen oder Herstellungen von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens in Anspruch nehmen. Diese Wirtschaftsgüter müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um förderfähig zu sein:

  • Sie müssen abnutzbar sein: Es handelt sich also um Güter, deren Nutzung auf eine gewisse Zeit begrenzt ist, wie z. B. Maschinen, Fahrzeuge oder Büroeinrichtungen. Das Wirtschaftsgut muss dabei nicht neu sein. Du kannst beispielsweise auch ein gebrauchtes Fahrzeug anschaffen.
  • Betrieblich genutzt: Die Güter müssen mindestens im Jahr der Anschaffung und den darauffolgenden Jahren zu mindestens 90 % betrieblich genutzt werden. Diese Voraussetzung ist auch erfüllt, wenn du das Wirtschaftsgut vermietest.
  • Kleine und mittlere Betriebe: Nimmt dein Unternehmen die Sonderabschreibung in Anspruch, darf der Gewinn in dem der Investition vorangegangenen Wirtschaftsjahr nicht mehr als 200.000 € betragen haben.

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