Antwort: Die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG ist grundsätzlich möglich, wenn du gebrauchte Gegenstände von Privatpersonen kaufst und wiederverkaufst – also ohne Vorsteuerabzug erwirbst und selbst als Wiederverkäufer auftrittst. Das scheint auf deinen Fall zunächst zuzutreffen: Du hast einen gebrauchten Motor ohne Vorsteuerabzug erworben und willst ihn weiterverkaufen. Doch entscheidend ist, wie du den Motor weitergibst: mit oder ohne Einbau.
Einheitliche Werklieferung oder getrennte Leistungen?
Sobald du den gebrauchten Motor nicht nur lieferst, sondern auch einbaust, wird es aus umsatzsteuerlicher Sicht kompliziert. Dann prüft das Finanzamt, ob du zwei getrennte Leistungen (Lieferung und Einbau) oder eine sogenannte einheitliche Werklieferung erbringst.
Eine einheitliche Werklieferung liegt vor, wenn:

