Leserfrage

Kann ich für gebrauchte Ersatzteile die Differenzbesteuerung nutzen, wenn ich sie in der Werkstatt einbaue?

Frage: Ich betreibe eine kleine Werkstatt und habe für einen Kunden einen gebrauchten Motor, den ich zuvor von einer Privatperson gekauft habe, in sein Fahrzeug eingebaut. Ich möchte dem Kunden die Kosten für das Ersatzteil (2.500 €) getrennt von der Reparatur (3.500 €) in Rechnung stellen. Kann ich für die Lieferung des Motors die Differenzbesteuerung anwenden?

Maik Czwalinna

06.03.2026 · 1 Min Lesezeit

Antwort: Die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG ist grundsätzlich möglich, wenn du gebrauchte Gegenstände von Privatpersonen kaufst und wiederverkaufst – also ohne Vorsteuerabzug erwirbst und selbst als Wiederverkäufer auftrittst. Das scheint auf deinen Fall zunächst zuzutreffen: Du hast einen gebrauchten Motor ohne Vorsteuerabzug erworben und willst ihn weiterverkaufen. Doch entscheidend ist, wie du den Motor weitergibst: mit oder ohne Einbau. 

Einheitliche Werklieferung oder getrennte Leistungen? 

Sobald du den gebrauchten Motor nicht nur lieferst, sondern auch einbaust, wird es aus umsatzsteuerlicher Sicht kompliziert. Dann prüft das Finanzamt, ob du zwei getrennte Leistungen (Lieferung und Einbau) oder eine sogenannte einheitliche Werklieferung erbringst. 

Eine einheitliche Werklieferung liegt vor, wenn: 

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