Schon kleine Mängel in der Kassenführung können genügen, damit das Finanzamt deine Buchführung verwirft und Umsätze hinzu schätzt. Dabei geht es längst nicht mehr nur um fehlende Belege – auch technische Details deiner Kasse und kleinste Barbewegungen können zum Problem werden.
Wichtig zu wissen: Auch ohne Ladenkasse oder klassisches Bargeschäft gilt eine Kassenführungspflicht, sobald du Bargeld aufbewahrst. Schon gelegentliche Barausgaben oder Barentnahmen reichen aus, um die Pflicht auszulösen. Dies gilt uneingeschränkt auch für die manuelle Handkasse. Die Dokumentationsanforderungen betreffen dabei nicht nur Bareinnahmen, sondern genauso Barausgaben.
Was gilt als ordnungsgemäße Kassenführung?
Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) und die GoBD verlangen:

