Internes Kontrollsystem (IKS)
Zur Einhaltung der GoBD gehört es, dass du ein IKS (Rz. 100 GoBD) regelst.
Wichtig: Aber du musst dieses nicht nur beschreiben, sondern auch tatsächlich durchführen.
Spätestens bei vom Prüfer festgestellten Mängeln in der Buchführung wird er auch untersuchen, ob ein IKS vorhanden ist. Welche der IKS laut GoBD du einführen musst, hängt von dem Umfang deiner unternehmerischen Abläufe ab.