Die GoBD Compliance (Teil 3/ 3)

Kontrolle ist gut: Mit IKS & einer Verfahrensdokumentation die GoBD einhalten

In unserer Serie „Die GoBD Compliance“ hast du bereits erfahren, warum das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen so ein enormes Gewicht hat, wenn es um deine Buchführung geht. Um teure Schätzungen zu umgehen, du hast gelernt, dass du in der Pflicht bist, Belege zu dokumentieren. Steige im letzten Teil noch tiefer ein: Darum ist ein internes Kontrollsystem, eine Verfahrensdokumentation und die Wahl der richtigen Software entscheidend!

Jörg Wilde

26.08.2025 · 4 Min Lesezeit

Internes Kontrollsystem (IKS)

Zur Einhaltung der GoBD gehört es, dass du ein IKS (Rz. 100 GoBD) regelst.

Wichtig: Aber du musst dieses nicht nur beschreiben, sondern auch tatsächlich durchführen.

Spätestens bei vom Prüfer festgestellten Mängeln in der Buchführung wird er auch untersuchen, ob ein IKS vorhanden ist. Welche der IKS laut GoBD du einführen musst, hängt von dem Umfang deiner unternehmerischen Abläufe ab.

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