Fehler im Steuerbescheid (Teil 4 von 4)

Letzte Rettungsmöglichkeit, wenn keine Berichtigungsvorschriften greift

Im letzten Teil der Serie „Fehler im Steuerbescheid“ geht’s ums Ganze: Was tun, wenn keine Berichtigungsvorschrift greift? Erfahre, wie du durch geschickte Berichtigungen und kluges Vorgehen bei steuerlichen Angelegenheiten doch noch deine Berichtigung vornehmen kannst. Was „grobes Verschulden“ bedeutet und wie du die Strategie der Vorläufigkeit zu deinem Vorteil nutzen kannst.
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Jörg Wilde

20.02.2024 · 3 Min Lesezeit

Deine Chance: § 173 AO als letzte Berichtigungsvorschrift

Weißt du noch gar nicht, ob Berichtigungsvorschriften bei dir greifen? Dann klicke dich zuerst durch diese Artikel:



Teil 1: Die 7 wichtigsten Berichtigungsvorschriften im Überblick

Teil 2: Wann der Einspruch deine beste Option ist

Teil 3: Schritt für Schritt zur Fehlerberichtigung: Schreib- oder Rechenfehler, § 164 AO & § 172 AO 

Sind alle Möglichkeiten der zuvor genannten Berichtigungsvorschriften nicht möglich, kann der § 173 AO noch für dich als letzte Berichtigungsvorschrift in Betracht kommen. 

Voraussetzungen für die Anwendung des § 173 AO

1) Eine neue Tatsache oder ein neues Beweismittel liegt vor

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