Deine Umsatzsteuererklärung 2025 (Teil 4 von 4)

Mach deinen Vorsteuerabzug unangreifbar in deiner Umsatzsteuererklärung

Im 4. und letzten Teil unserer Serie „Deine Umsatzsteuererklärung 2025“ gehen wir auf die Zeilen 79 bis 86 ein, denn die sind das Herzstück jeder Betriebsprüfung – hier zeigt sich, ob deine Erklärung in sich stimmig ist. Ein fehlerhafter Vorsteuerabzug kann dir teuer zu stehen kommen: Wird dieser nachträglich gestrichen, zahlst du 1,8 % Zinsen pro Jahr auf die Nachzahlung. Dieser Beitrag zeigt dir, welche Vorsteuerbeträge in welche Zeile gehören, wie du Doppelposten korrekt erklärst und worauf Prüfer besonders achten. So vermeidest du kostspielige Fehler und stellst sicher, dass deine Erklärung auf solidem Boden steht.

Jörg Wilde

25.02.2026 · 8 Min Lesezeit

Seite 10 – I. Abziehbare Vorsteuern

Sieh dir auch die anderen beiden Teile unserer 3-teiligen Serie an:

Teil 1: Warum deine Umsatzsteuererklärung 2024 fehlerlos sein muss

Teil 2: Mit dieser Anleitung erstellst du fehlerfreie Umsatzsteuererklärungen

Teil 3: So vermeidest du teure Fehler bei deiner Umsatzsteuererklärung

Als Unternehmer liegt in den Zeilen 79 bis 86 der Umsatzsteuer Jahreserklärung 2025 der entscheidende Punkt: Dein Vorsteuerabzug. Hier zeigt sich, ob deine Erklärung in sich stimmig ist. Gerade diese Zeilen werden in Betriebsprüfungen traditionell zuerst geprüft, nicht aus Misstrauen, sondern weil sich hier Fehler am schnellsten nachweisen lassen. Die Zeilen 79 bis 86 sind kein Ort für Schätzungen oder Vereinfachungen. Umsatzsteuer und Vorsteuer müssen paarig, belegbar und systemgerecht erklärt werden. Wer diese Grundsätze beachtet, folgt keiner neuen Verwaltungsmeinung, sondern der bewährten Ordnung der Umsatzsteuer und steht auch in der Betriebsprüfung auf sicherem Boden. 

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