Rechnungen richtig prüfen (Teil 1 von 3)

Mit diesen Pflichtangaben sicherst du dir die Vorsteuer

Eine ordnungsgemäße Rechnung ist deine Eintrittskarte für den Vorsteuerabzug. Für dich als vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmer ist es somit unerlässlich, eine Rechnung auf ihre Ordnungsmäßigkeit zu prüfen. In unserer 3-teiligen Serie „Rechnungen richtig prüfen“ enthüllen wir, warum die richtige Prüfung von Rechnungen unerlässlich ist. Im 1. Teil erhältst du wertvolle Einblicke in die Pflichtangaben auf Rechnungen und wie du sie nutzen kannst, um deine Vorsteuer geltend zu machen. Besonders für Kleinunternehmer gibt es nützliche Tipps, um Steuern zu sparen.

Maik Czwalinna

05.03.2024 · 6 Min Lesezeit

Mit diesen Pflichtangaben machst du die Vorsteuer geltend

Eine Rechnung ist immer für 2 Parteien von Bedeutung: 

  • für den Aussteller der Rechnung, weil er damit über die von ihm erbrachte Leistung gegenüber dem Leistungsempfänger abrechnet, und
  • für den Empfänger der Rechnung, weil er dadurch die Möglichkeit hat, die in der Rechnung enthaltene und gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend zu machen und vom Finanzamt erstattet zu bekommen.

Als Rechnungsaussteller solltest du bestrebt sein, eine ordnungsgemäße Rechnung zu erteilen, die den Rechnungsempfänger zum Vorsteuerabzug berechtigen kann. Denn es ist ärgerlich, wenn es aufgrund formaler Fehler zu einer Reklamation kommt. Es kostet unnötig Zeit

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