Mit diesen Pflichtangaben machst du die Vorsteuer geltend
Eine Rechnung ist immer für 2 Parteien von Bedeutung:
- für den Aussteller der Rechnung, weil er damit über die von ihm erbrachte Leistung gegenüber dem Leistungsempfänger abrechnet, und
- für den Empfänger der Rechnung, weil er dadurch die Möglichkeit hat, die in der Rechnung enthaltene und gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend zu machen und vom Finanzamt erstattet zu bekommen.
Als Rechnungsaussteller solltest du bestrebt sein, eine ordnungsgemäße Rechnung zu erteilen, die den Rechnungsempfänger zum Vorsteuerabzug berechtigen kann. Denn es ist ärgerlich, wenn es aufgrund formaler Fehler zu einer Reklamation kommt. Es kostet unnötig Zeit