Mit Geschäftsreisen Steuern sparen – nur, wenn du diese Tricks rund um die erste Tätigkeitsstätte kennst!
Egal, ob du Einzelunternehmer bist oder Mitarbeitende beschäftigst: Die für Geschäftsreisen entstandenen Kosten werden nur dann steuerfrei erstattet, wenn du zweifelsfrei nachweisen kannst, wo du bzw. deine Mitarbeitenden die erste Tätigkeitsstätte haben. Mit dieser Festlegung kannst du die Höhe der Reisekosten, die du beispielsweise deinen Mitarbeitenden steuer- und sozialversicherungsfrei erstatten kannst, enorm beeinflussen. Erfahre anschließend in diesem Artikel hier, welche Pauschalen du anbringen kannst, um Steuern zu sparen.
29.08.2025 ·
3 Min Lesezeit
So kannst du die erste Tätigkeitsstätte bestimmen
Ein häusliches Arbeitszimmer eines deiner Mitarbeiter kann demnach niemals eine Tätigkeitsstätte sein, weil es sich dabei nicht um eine deiner betrieblichen Einrichtungen handelt.
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