Beendigung eines Betriebes (Teil 3 von 3)

Nutze deine Gestaltungsspielräume clever – bei diesen Sonderfällen der Betriebsaufgabe solltest du genau hinsehen

Im 3. und letzten Teil unserer Serie „Beendigung eines Betriebes“ erfährst du von verschiedenen Sonderfällen, die bei der Betriebsaufgabe auftreten können und steuerlich besondere Auswirkungen haben. Bei der Betriebsaufgabe gibt es nämlich neben der klassischen Aufgabe eines Betriebes auch mehrere besondere Situationen, die steuerlich gesondert zu behandeln sind. Als Unternehmer solltest du diese Sonderfälle kennen, daher zeigen wir dir, was bei einer Betriebsaufspaltung, dem Wegzug ins Ausland oder bei der Realteilung passiert. So bist du bestens informiert und kannst strategische Entscheidungen für dein Unternehmen treffen.

Jörg Wilde

13.01.2026 · 3 Min Lesezeit

4 Sonderfälle und ihre Folgen

Schau dir auch die anderen beiden Teile unserer Serie „Beendigung eines Betriebes“ an



Teil 1: Vom Unternehmer zum Privatmann – steuerliche Folgen der Betriebsaufgabe

Teil 2: So wirkt sich eine Betriebsaufgabe steuerlich für dich aus

Sonderfall 1: Betriebsaufgabe bei Betriebsaufspaltung 

Liegt eine Betriebsaufspaltung vor, kann eine Betriebsaufgabe durch den Wegfall der personellen oder sachlichen Verflechtung entstehen. In diesen Fällen ist es wichtig zu prüfen, ob du weiterhin die gewerblichen Begünstigungen beanspruchen kannst. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du den Betrieb stattdessen im Wege der Betriebsverpachtung fortführen und so die Steuerbelastung auf den Zeitpunkt der endgültigen Aufgabe verschieben.

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