Reisekosten richtig absetzen (Teil 2 von 2)

Nutze diese Pauschalen, um mit deinen Geschäftsreisen optimal Steuern zu sparen

Bei der Abrechnung von Reisekosten deiner Geschäftsreisen gibt es steuer- und sozialversicherungsrechtliche Vorschriften, die zu beachten sind, um optimal Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zu sparen. Hast du die erste Tätigkeitsstätte für dich oder deine Mitarbeitenden ermittelt, startet der Teil, an dem du richtig Steuern sparen kannst: Ist beispielsweise ein Arbeitnehmer außerhalb seiner Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig, kannst du ihm sämtliche Reisekosten steuerfrei erstatten. Statt der tatsächlichen Aufwendungen nutze aus Vereinfachungsgründen die folgenden Pauschalen.
29.08.2025 · 3 Min Lesezeit

Diese pauschalen Kilometersätze gelten für Reisekosten

Wenn du oder deine Mitarbeitenden mit dem eigenen Fahrzeug unterwegs sind, gelten bestimmte Kilometersätze für die Reisekostenabrechnung. Diese kannst du als Betriebsausgaben geltend machen, wenn du selbst mit deinem privaten Pkw auf Geschäftsreise warst, oder deinem Mitarbeiter steuerfrei erstatten, wenn er eine Dienstreise in deinem Auftrag durchgeführt hat.

Die aktuellen Sätze entnimmst du der folgenden Tabelle:

Fahrzeugart Pauschale 
Pkw 0,30 €/km 
Motorrad/Motorroller 0,20 €/km 
Moped/Mofa 0,20 €/km 

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