EÜR und die Aufzeichnungspflicht

Praxisbeispiel Taxigewerbe – achte auf diese Besonderheiten bei der Aufzeichnungspflicht

Wenn du sicherstellen möchtest, dass deine Taxigeschäfte reibungslos verlaufen, solltest du deine Aufzeichnungspflichten immer im Blick behalten. Dank §146a Abs. 1 AO benötigst du zwar keine zTSE, dennoch ändert diese Vereinfachung nichts daran, dass du als Taxiunternehmer Einzelaufzeichnungen über deine Einnahmen anfertigen musst. Was dir diese Pflichtaufgabe um einiges erleichtert, erfährst du in diesem Artikel.

Jörg Wilde

05.12.2023 · 2 Min Lesezeit

Die gute Nachricht: Du benötigst keine zTSE

Wenn du Taxiunternehmer bist, musst du alle Einnahmen einzeln aufzeichnen. Dies ergibt sich aus § 146 Abs. 1 AO, § 22 UStG in Verbindung mit §§ 63 ff. UStDV.

Hinweise: Laut der Rechtsverordnung zur Sicherung der Kassenaufzeichnung gehören Taxameter und Wegstreckenzähler nicht zu den in §146a Abs. 1 AO genannten elektronischen Aufzeichnungssystemen. Kurz gesagt: Du benötigst hier keine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (zTSE) wie bei einer elektronischen Kasse.

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