Verdeckte Einlagen (Teil 2 von 3)

Privat- vs. Betriebsvermögen: So minimierst du deine Steuerlast bei Einlagen

In Teil 2 unserer Serie „Verdeckte Einlagen“ liest du, wie die Einlage von Wirtschaftsgütern in eine Kapitalgesellschaft funktioniert und welche steuerlichen Aspekte dabei zu beachten sind. Wir erklären, wie du den Einlagewert richtig ermittelst und welche Ausnahmen gelten. Du erhältst praxisnahe Tipps, die dir helfen, steuerliche Vorteile zu nutzen und mögliche Fallstricke zu vermeiden. Zudem wird beleuchtet, welche Folgen die Einlage für dein Privat- und Betriebsvermögen hat.

Jörg Wilde

20.09.2024 · 6 Min Lesezeit

Wie du das Wirtschaftsgut in die Kapitalgesellschaft einlegst 

Auf deine Entnahme erfolgt nun die Einlage desselben Wirtschaftsguts in das Betriebsvermögen deiner Kapitalgesellschaft. Auch für die Bewertung der Einlage gibt es eine Regelung (§ 4 Abs. 1 Satz 8 i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG). Für die Bewertung deiner Einlage ist es nicht erheblich, ob du das Wirtschaftsgut aus deinem Privatvermögen oder aus dem Betriebsvermögen eines deiner anderen Unternehmen vorgenommen hast. 

Das eingelegte Wirtschaftsgut ist von dir grundsätzlich mit dem Teilwert zu bewerten (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 EStG). Wie du an den Teilwert kommst, habe ich dir bereits zuvor beschrieben. Hast du diesen bei der Entnahme bereits ermittelt, brauchst du ihn bei der Einlage nicht noch einmal zu ermitteln.

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