Antwort:
Diese Unsicherheit kennen viele, denn die Regeln haben sich seit 2019 mehrfach geändert – zuletzt mit dem steuerlichen Investitionssofortprogramm, das am 11.07.2025 den Bundesrat passiert hat.
Der Grundsatz ist schnell beschrieben: Wird ein betrieblich genutztes Fahrzeug (über 50 % betrieblich) auch privat genutzt und kein Fahrtenbuch geführt, wird der private Anteil pauschal berechnet. Für „normale“ Fahrzeuge sind es 1 % des inländischen Bruttolistenpreises pro Monat. Bei Elektro- und bestimmten Hybridfahrzeugen gibt es günstigere Ansätze.
Für extern aufladbare Hybridfahrzeuge gilt die 0,5%-Regelung, wenn bestimmte CO₂-Grenzen oder elektrische Reichweiten erfüllt werden.

