EÜR und die Aufzeichnungspflicht

Protokollierst du deine E-Rechnungen richtig? Was in Sachen Aufzeichnungspflicht zu tun ist

E-Rechnungen sind im Geschäftsalltag nicht mehr wegzudenken, aber ihre korrekte Archivierung und Bearbeitung kann eine Herausforderung sein. Auch schon einmal die E-Mail zur Rechnung gelöscht – obwohl es nicht nur (wie sooft) der „Briefumschlag“ war? Ich zeige dir, worauf du bei der Bearbeitung und Protokollierung deiner E-Rechnungen achten solltest, um Ärger mit dem Finanzamt zu vermeiden.

Jörg Wilde

28.11.2023 · 2 Min Lesezeit

Besonderheiten bei den Aufzeichnungspflichten von E-Rechnungen

Du benötigst noch ein Update in Sachen Aufzeichnungspflicht? Dann lies dir erst diesen Einführungsartikel durch und schau dir dann die Übersicht aller Aufzeichnungspflichten, die auf dich zutreffen könnten, an.

E-Rechnungen: Eine E-Rechnung bezeichnet eine Rechnung, die digital erstellt und übermittelt wird. Sie bietet den Vorteil, dass der gesamte Prozess von der Erstellung bis zur Bezahlung der Rechnung digital abgewickelt werden kann

E-Rechnungen musst du in der Form archivieren, in der du diese erhalten oder in der du diese erstellt hast. Für deinen betrieblichen Alltag darfst du die E-Rechnungen zwar ausdrucken und bearbeiten, musst aber dennoch die E-Rechnung als solche archivieren.

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