Was wichtig ist, damit deine Gutscheine an deine Mitarbeitenden abgabenfrei sind
Ein Gutschein für deine Arbeitnehmenden ist immer eine gute Idee, wenn du diesen eine Freude machen willst. Die Freude wird aber getrübt, wenn dein Arbeitnehmer am Ende für den geschenkten Gutschein Lohnsteuer zahlen muss. Damit das nicht passiert, musst du penibel darauf achten, dass du die Grenzen dazu einhältst. Tust du das, bleibt dein Gutschein an deine Arbeitnehmenden lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei (§ 3 Abs. 1 Satz 3 SvEV).

Neuregelungen zu den Sachbezügen: Warum du jetzt zwischen 2 Freigrenzen unterscheiden musst
Es gibt unterschiedliche Sachbezugsfreigrenzen, zum einen eine monatliche Sachbezugsfreigrenze von 50 € (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG) und zum anderen eine von 60 € für persönliche Anlässe. Oftmals werden diese beiden Sachbezugsfreigrenzen miteinander vermischt. Du hast aber tatsächlich nichts miteinander zu tun. Konkret: Du musst sie getrennt behandeln.