Gutscheine, Sachbezugsfreigrenze

Sachbezugsfreigrenzen: Belohne deine Mitarbeiter steuerfrei mit Gutscheinen

Du willst deinen Mitarbeitenden etwas Gutes tun? Dann hilft dir unser Artikel weiter. Hier erfährst du alles Wissenswerte über die steuerliche Behandlung von Gutscheinen und Sachbezügen für Mitarbeitende. Wir zeigen dir, wie du als Arbeitgeber die Sachbezugsfreigrenzen optimal nutzen kannst, um Steuern zu sparen und gleichzeitig dein Team zu belohnen. Entdecke die Unterschiede zwischen den monatlichen und persönlichen Sachbezugsfreigrenzen und erfahre, welche Anlässe dafür genutzt werden können. Wir erklären dir auch, warum Geldzuwendungen nicht unter diese Freigrenzen fallen und wie du Genussmittel und Getränke steuerfrei anbieten kannst.

Jörg Wilde

17.06.2025 · 5 Min Lesezeit

Was wichtig ist, damit deine Gutscheine an deine Mitarbeitenden abgabenfrei sind

Ein Gutschein für deine Arbeitnehmenden ist immer eine gute Idee, wenn du diesen eine Freude machen willst. Die Freude wird aber getrübt, wenn dein Arbeitnehmer am Ende für den geschenkten Gutschein Lohnsteuer zahlen muss. Damit das nicht passiert, musst du penibel darauf achten, dass du die Grenzen dazu einhältst. Tust du das, bleibt dein Gutschein an deine Arbeitnehmenden lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei (§ 3 Abs. 1 Satz 3 SvEV).

Neuregelungen zu den Sachbezügen: Warum du jetzt zwischen 2 Freigrenzen unterscheiden musst

Es gibt unterschiedliche Sachbezugsfreigrenzen, zum einen eine monatliche Sachbezugsfreigrenze von 50 € (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG) und zum anderen eine von 60 € für persönliche Anlässe. Oftmals werden diese beiden Sachbezugsfreigrenzen miteinander vermischt. Du hast aber tatsächlich nichts miteinander zu tun. Konkret: Du musst sie getrennt behandeln.

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