Warum die Behörden hier so genau hinschauen
Die Beschäftigung von Freelancern in deinem Unternehmen ist nicht verboten bzw. du kannst als Freelancer für andere Unternehmer tätig werden. Trotzdem sehen gerade die Sozialversicherungsträger solche Beschäftigungsverhältnisse nicht gerne. Ein freier Mitarbeiter zahlt nämlich nicht in die Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungssysteme ein.
Deshalb wirken sich freie Beschäftigungsverhältnisse negativ auf die Trägereinnahmen aus. Aus diesem Grund schauen die Prüfer der Sozialversicherungsträger schon fast mit der Lupe hin, ob nicht doch ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis vorliegt.
Wichtig: Aber nicht nur die Sozialversicherungsträger schauen hin, sondern auch die Prüfer des Finanzamts. Zudem übernimmt der Fiskus die Prüfungsergebnisse der Sozialversicherungen.

