Bisher ging die Finanzverwaltung davon aus, dass ein Steuerbescheid 3 Tage nach Aufgabe zur Post als bekannt gegeben gilt (sog. 3-Tage-Fiktion). Seit 01.01.2025 gilt die neue 4-Tage-Fiktion.
Beispiel:
Das Finanzamt gibt einen Steuerbescheid am Montag, 29.09.2025, zur Post. Die fiktive Bekanntgabefrist beginnt am Dienstag, 30.09.2025. Sie endet 4 Tage später, also am Freitag, 03.10.2025. Da dieser Tag ein bundeseinheitlicher Feiertag ist, gilt der Bescheid erst am nächsten Werktag, also am Montag, 06.10.2025, als bekannt gegeben (§ 108 Abs. 3 AO). Dadurch verschiebt sich auch der Beginn deiner einmonatigen Einspruchsfrist (§ 355 Abs. 1 AO). Deine Frist beginnt erst am Tag nach der Bekanntgabe, also am Dienstag, dem 07.10.2025.
Mein Praxis-Tipp für dich:
Dies gilt unabhängig davon, ob dir der Bescheid tatsächlich früher zugegangen ist. Wenn du nachweisen kannst, dass dir der Bescheid noch später zugegangen ist, beginnt die Frist erst mit der tatsächlichen Zustellung. Die 4-Tage-Fiktion gilt übrigens auch für elektronisch zugestellte Steuerbescheide.