Steuersnack

Seit dem 01.01.2025 hast du mehr Zeit für Einsprüche

Seit Anfang 2025 gilt eine neue Regelung für die Bekanntgabe von Steuerbescheiden. In der Praxis hast du dann einen Tag mehr Zeit, um Einspruch oder Klage einzulegen (§ 122 AO). Hintergrund ist das Postrechtsmodernisierungsgesetz, mit dem die Deutsche Post weniger strenge Laufzeitvorgaben einhalten muss.

Maik Czwalinna

07.02.2025 · 1 Min Lesezeit

Bisher ging die Finanzverwaltung davon aus, dass ein Steuerbescheid 3 Tage nach Aufgabe zur Post als bekannt gegeben gilt (sog. 3-Tage-Fiktion). Seit 01.01.2025 gilt die neue 4-Tage-Fiktion.

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