Versicherungstipps für Selbstständige

Selbstständig und smart: Versicherungstipps für Freelancer

In diesem Beitrag erfährst du alles über die Versicherungspflicht für Freelancer in Deutschland. Wir beleuchten die drei zentralen Sozialversicherungen – Rentenversicherung, Unfallversicherung und Krankenversicherung – und zeigen auf, wann und warum du als Freelancer unter diese Pflichten fallen könntest. Du erhältst wertvolle Einblicke in die Pflichten, die dich betreffen könnten, und wie du dich ggf. von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen kannst. Darüber hinaus erklären wir, wie die gesetzliche Unfallversicherung für Freelancer funktioniert und welche Berufsgruppen betroffen sein könnten. Auch die gesetzliche Krankenversicherungspflicht wird ausführlich erläutert.

Jörg Wilde

06.03.2024 · 3 Min Lesezeit

Diese 3 zentralen Sozialversicherungen solltest du kennen

Bist du als Freelancer tätig, besteht auch für dich eine Sozialversicherungspflicht. Daher müssen wir uns hier mit den 3 wichtigsten deutschen Sozialversicherungen beschäftigen, damit du keine Nachteile erleidest. Gemeint sind hier:

  1. Rentenversicherung
  2. Unfallversicherung
  3. Krankenversicherung

Rentenversicherungspflicht für Freelancer 

Rentenversicherungspflichtig nach § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI

Der Gesetzgeber will vor allem, dass besonders sozial-schutzbedürftige Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung als Pflichtversicherte einbezogen werden. § 2 Satz 1 Nr. 1 bis 8 SGB VI enthält eine Aufzählung, welche Freelancer versicherungspflichtig in der Rentenversicherung sind: 

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