Verpflegungskosten auf Reisen

Setze deine Verpflegungskosten clever von der Steuer ab

In unserem Beitrag erfährst du, wie du steuerliche Vorteile aus deinen Geschäfts- und Dienstreisen ziehen kannst. Wir decken auf, welche Ausnahmen von der Regel gelten und wie du Mehraufwendungen für Verpflegung clever absetzen kannst. Ob du Geschäftspartner triffst, Messen besuchst oder Fortbildungen machst – wir zeigen dir, wie du die Verpflegungspauschalen geschickt nutzt, um mehr Geld in deiner Tasche zu behalten. Außerdem erfährst du, warum es wichtig ist, zwischen Einkommen- und Umsatzsteuer zu unterscheiden und wie du Vorsteuerbeträge abziehen kannst. Steuern sparen war noch nie so einfach! Verpasse nicht unsere Tipps und Tricks, die deine Geschäftsreisen finanziell lohnenswerter machen.

Maik Czwalinna

09.11.2023 · 1 Min Lesezeit

Wann ist die Verpflegung auf Reisen steuerlich abzugsfähig?

Aufwendungen für Verpflegung sind grundsätzlich privat veranlasst und dürfen deinen steuerpflichtigen Gewinn nicht mindern (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 in Verbindung mit § 12 Nr. 1 EStG).

Doch von diesem Grundsatz gibt es Ausnahmen. In bestimmten Fällen sind Mehraufwendungen für die Verpflegung bei Geschäfts- und Dienstreisen steuerlich abzugsfähig.

Solche Ausnahmen liegen vor, wenn du oder deine Arbeitnehmer vorübergehend von der Wohnung und dem Mittelpunkt der dauerhaft angelegten Tätigkeit entfernt betrieblich tätig werden.

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