Einfache Buchungslösungen (Teil 1 von 3)

So buchst du Zuschätzungen, Reinigung und Geschenke betriebsprüfungssicher

Im 1. Teil unserer Serie „Einfache Buchungslösungen“ lernst du praxisnahe Tipps zur korrekten Buchung von häufigen Geschäftsvorfällen kennen. Du erhältst klare Anleitungen und Beispiele, die dir helfen, deine Buchungssätze einfach und korrekt zu erstellen, um so möglichen Problemen bei Betriebsprüfungen vorzubeugen. Wir starten unsere 3-teilige Serie mit den Geschäftsvorfällen Zuschätzung durch das Finanzamt, Büroreinigung und Geschenke an deine Mitarbeitenden. Alle in unserer Serie vorgestellten Buchungssätze sind praxiserprobt und helfen dir, die Geschäftsvorfälle einfach und steuersparend zu buchen – natürlich halten sie selbstverständlich auch einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt stand.

Maik Czwalinna

21.08.2024 · 4 Min Lesezeit

Betriebsprüfung, Zuschätzung durch das Finanzamt

Lies auch die anderen beiden Teile unserer Serie „Einfache Buchungslösungen“:



Teil 2: Diese Buchungssätze brauchst du als Kleinunternehmer

Teil 3: Alles im Griff mit den richtigen Buchungssätzen für Personal, Pfand und Pkw

Bei einer Betriebsprüfung, einer Kassennachschau oder einer Umsatzsteuernachschau nimmt sich das Finanzamt meist als Erstes das Prüffeld „Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen“ vor. Wenn es Anzeichen dafür findet, dass deine Kassenführung nicht ordnungsgemäß ist oder zwischenzeitlich sogar Fehlbeträge auftreten, geht der Betriebsprüfer davon aus, dass du nicht alle deine Betriebseinnahmen erfasst hast.

In diesem Fall wird er Betriebseinnahmen hinzuschätzen. Diese Hinzuschätzung erhöht das Konto „Erlöse 19 % USt“ (8400 im SKR 03 oder 4400 im SKR 04) oder „Erlöse 7 % USt“ (8300 im SKR 03 oder 4300 im SKR 04).

Du möchtest den Beitrag lesen, aber hast noch keinen Zugriff?

Teste jetzt „Mein Steuer-Pilot“ und erhalte Zugriff auf eine Vielzahl von Spartipps, Mustervorlagen und Checklisten, um deine Steuern in den Griff zu bekommen!