Rechnungen richtig prüfen (Teil 2 von 3)

So gelingt dir die Rechnungskorrektur im Handumdrehen

Im 2. Teil unserer 3-teiligen Serie „Rechnungen richtig Prüfen“ erfährst du, wie fehlende oder ungenaue Angaben in deinen Rechnungen deine finanzielle Gesundheit beeinflussen können. In diesem Beitrag zeigen wir dir, warum es von entscheidender Bedeutung ist, die Pflichtangaben in deinen Rechnungen zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Denn wie du im 1. Teil erfahren hast, gibt es einige Pflichtangaben, die zwingend auf deinen Rechnungen auftauchen müssen. Sei dabei besonders sorgfältig, um dir deine steuerlichen Vorteile zu sichern.

Maik Czwalinna

05.03.2024 · 5 Min Lesezeit

Welche finanziellen Auswirkungen bei fehlenden oder falschen Angaben greifen

Fehlende oder unzutreffende Pflichtangaben in Rechnungen haben direkte finanzielle Auswirkungen, weil dein Vorsteuerabzug gefährdet ist (schau dir dazu unbedingt Teil 1 „Rechnungen richtig prüfen: Mit diesen Pflichtangaben sicherst du dir Vorsteuer“ an). Hierfür empfehle ich dir dringend, eine Berichtigung der Rechnung zu veranlassen.

Gleichwohl besteht keine gesetzliche Verpflichtung dazu: § 31 Abs. 5 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung ist eine „Kann“-Vorschrift.  

Diese „Kann-Vorschrift“ ist für dich aber nur maßgeblich, wenn dir durch die fehlerhafte Rechnung keine Nachteile entstehen. Bei einer Ausgangsrechnung würdest du nämlich einen zu hohen Umsatzsteuerbetrag dem Fiskus schulden oder die Vorsteuer nicht erstattet bekommen. In diesem Feld sind auch viele Umsatzsteuer-Sonderprüfer und Betriebsprüfer unterwegs, um hier ihre Mehrergebnisse zu finden. 

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