Welche finanziellen Auswirkungen bei fehlenden oder falschen Angaben greifen
Fehlende oder unzutreffende Pflichtangaben in Rechnungen haben direkte finanzielle Auswirkungen, weil dein Vorsteuerabzug gefährdet ist (schau dir dazu unbedingt Teil 1 „Rechnungen richtig prüfen: Mit diesen Pflichtangaben sicherst du dir Vorsteuer“ an). Hierfür empfehle ich dir dringend, eine Berichtigung der Rechnung zu veranlassen.
Gleichwohl besteht keine gesetzliche Verpflichtung dazu: § 31 Abs. 5 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung ist eine „Kann“-Vorschrift.
Diese „Kann-Vorschrift“ ist für dich aber nur maßgeblich, wenn dir durch die fehlerhafte Rechnung keine Nachteile entstehen. Bei einer Ausgangsrechnung würdest du nämlich einen zu hohen Umsatzsteuerbetrag dem Fiskus schulden oder die Vorsteuer nicht erstattet bekommen. In diesem Feld sind auch viele Umsatzsteuer-Sonderprüfer und Betriebsprüfer unterwegs, um hier ihre Mehrergebnisse zu finden.