Ehegatten-Arbeitsvertrag

So gestaltest du deinen Ehegatten-Arbeitsvertrag

In vielen Betrieben ist es so, dass der Ehepartner oder die Ehepartnerin mitarbeitet, ohne dafür ein Arbeitsentgelt zu bekommen. Steuerlich wirkt sich dieses Arbeitsverhältnis daher nicht aus. Das kannst du ändern, indem du deinem Ehepartner oder deiner Ehepartnerin einen Arbeitslohn zahlst. In diesem Fall sind die Kosten eine Betriebsausgabe für dich. Und nicht nur das, der Ehepartner kann sogar noch von den Sozialversicherungen profitieren. Lies hier, wie du einen Arbeitsvertrag rechtssicher schließt. Hast du bereits einen Ehegatten-Arbeitsvertrag, zeige ich dir in diesem Beitrag, ob er einer Prüfung des Fiskus standhält.

Jörg Wilde

29.02.2024 · 9 Min Lesezeit

Warum dein Finanzamt deinen Ehegatten-Arbeitsvertrag sehr genau überprüft

Zunächst ist es wichtig festzuhalten, dass das Finanzamt Ehegatten-Arbeitsverhältnisse als reguläre Beschäftigungsverhältnisse ansieht. Dabei setzt es voraus, dass du die üblichen steuerlichen Bestimmungen und Arbeitsrechtsvorschriften einhältst.

Das Finanzamt befürchtet allerdings immer erst einmal, dass das Arbeitsverhältnis nur auf dem Papier besteht, um steuerliche Vorteile auszunutzen. Schließlich liegen gerade bei einem Ehegatten-Arbeitsverhältnis die private Vermögensebene und die betriebliche Sphäre dicht beisammen. Wenn die Vereinbarungen zwischen dir und deinem Ehegatten unangemessen oder unüblich sind, wird dein Finanzamt die Betriebsausgaben nicht anerkennen, oder wenn du eine Kapitalgesellschaft betreibst, eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) annehmen.

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