Buchungssätze für Einnahmen-Überschuss-Rechner (Teil 2 von 2)

So händelst du Gewinnmindernde Buchungen richtig

Erfahre nun im 2. Teil unserer Serie „Buchungssätze für Einnahmen-Überschuss-Rechner“, wie du als Einnahmen-Überschuss-Rechner richtig mit Diebstahl, Verderb und anderen Verlusten umgehst. Wir zeigen dir praxisnah, wie du diese Vorfälle korrekt in deiner Buchführung abbildest, um deinen Gewinn nicht unnötig zu belasten. Entdecke, warum es wichtig ist, gestohlene Anlagegüter auszubuchen und welche Auswirkungen dies auf deine Steuerlast haben kann. Zusätzlich erklären wir, wie du Versicherungsentschädigungen verbuchst und welche steuerlichen Folgen die Nutzung eines Firmenwagens hat.

Maik Czwalinna

04.07.2024 · 6 Min Lesezeit

Diebstahl, Schwund und Verderb

Verderb und Diebstahl mindern deinen Gewinn. Daher ist es wichtig, dass du diese Vorgänge in deiner Buchführung richtig abbildest. Beim Warendiebstahl hast du als Einnahmen-Überschuss-Rechner allerdings keinen direkten Handlungsbedarf.

Das liegt daran, dass du den Wareneinkauf bereits insgesamt gewinnmindernd auf deinem Aufwandskonto

  • „Wareneinkauf 19 % Vorsteuer“ (3400 im SKR 03 oder 5400 im SKR 04) oder
  • „Wareneinkauf 7 % Vorsteuer“ (3300 im SKR 03 oder 5300 im SKR 04) gebucht hast.

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