Spare Steuern durch Handwerkerleistungen
Einige Haustiere benötigen eine Unterbringung wie einen Stall oder ein Außengehege. Beauftragst du einen Handwerker, so eine Unterbringung anzufertigen, kannst du für den Lohnaufwand (zuzüglich der Umsatzsteuer) eine Steuerermäßigung von 20 % (bis zu 1.200 € pro Jahr) erhalten (§ 35a Abs. 3 EStG). Voraussetzung ist, dass
- der Handwerker die Arbeiten in deinem Haushalt erbringt,
- du eine Rechnung dafür vorlegen kannst und
- du die Rechnung unbar bezahlt hast.
Mein Praxis-Tipp für dich:
Muss der Handwerker einen Teil seiner Arbeit in seiner Werkstatt ausführen, sind die darauf entfallenden Lohnkosten nicht begünstigt. Um eine anteilige Steuerbegünstigung zu erhalten, bitte den Handwerker, die Rechnung in „Werkstattlohn“ und „Vor-Ort-Lohn“ aufzuteilen.

