Bonpflicht

So minimierst du den Aufwand bei Belegausgaben

Ein größeres Ärgernis ist die Belegausgabepflicht, auch Bonpflicht genannt. Im kommenden Beitrag enthülle ich, wie du die Bonpflicht und die Anforderungen an Kassenbelege meisterst, ohne dich in bürokratischen Tücken zu verstricken. Erfahre, wie du die Bonausgabepflicht effizient handhabst und Zeit sparst. Du wirst praktische Ratschläge finden, um deine Kassenführung zu optimieren und Fehler zu vermeiden. Außerdem zeige ich dir, wie du von der Belegausgabepflicht befreit werden kannst, wenn sie für dein Geschäft eine Härte darstellt. Entdecke, wie du elektronische Belege erstellst und welche Anforderungen das Finanzamt an diese stellt. Deine Klarheit über dieses Thema wird wachsen, und du wirst in der Lage sein, die Kassenführung in deinem Unternehmen problemlos zu bewältigen.

Jörg Wilde

04.12.2023 · 2 Min Lesezeit

So vermeidest du Ärger mit der Bonpflicht

Die sogenannte Bonausgabepflicht musst du als Nutzer von elektronischen Kassensystemen seit dem 1.1.2020 beachten. Kauft ein Kunde also bei dir ein, bist du vom Grundsatz her verpflichtet, einen Papierbeleg oder einen elektronischen Beleg (Bon) zu übergeben. 

Gut zu wissen ist:

Die Bonausgabepflicht wurde zum Glück abgeschwächt. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass viele Kunden, vor allem in Fachbetrieben wie beispielsweise Bäckereien, auf den Bon verzichten. Konkret: Du musst dem Kunden den Kassenbeleg nur noch anbieten können. Will der Kunde den Beleg nicht, darfst du ihn vernichten. Das war vorher noch anders, da musstest du den Beleg übergeben.

Der Ausgabebeleg muss neben der Lesbarkeit auch inhaltliche Ansprüche erfüllen. Die nachfolgende Checkliste zeigt dir, was das Finanzamt hier genau von dir verlangt:

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