Absetzung für Abnutzung (AfA)
Um die AfA-Beträge leicht und einfach zu ermitteln, musst du für die Finanzverwaltung der Anlage EÜR eine weitere Anlage AVEÜR beifügen. Hierbei handelt es sich um das Anlagenverzeichnis zur Anlage EÜR. In Mein Elster füllst du dieses elektronisch aus. Die damit berechnete Abschreibung wird automatisch in die Anlage EÜR übertragen.
Zeile 30: AfA auf unbewegliche Wirtschaftsgüter
In diese Zeile überträgt Mein Elster aus der Anlage AVEÜR deine dort eingetragenen Abschreibungen auf Gebäude. Abschreibungen kannst du immer nur für die Anschaffungskosten vornehmen, die auf das Gebäude entfallen. Die Anschaffungskosten für das Grundstück bleiben stets unberücksichtigt. Das liegt daran, dass der Grund und Boden keiner Abnutzung unterliegt.

